Allgemeine
Geschäfts­bedingungen

Impressum

1 Allgemeines

1.1
Die nachfolgenden Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge über Leistungen in den Bereichen Print, Web und Screen zwischen dem Mediendesigner und dem Auftraggeber ausschließlich. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Auftraggeber Allgemeine Geschäftsbedingungen verwendet und diese entgegenstehende oder von den hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen enthalten.

1.2
Die hier aufgeführten Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten auch, wenn der Mediendesigner in Kenntnis entgegenstehender oder von den hier aufgeführten Bedingungen abweichender Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführt.

1.3
Abweichungen von den hier aufgeführten Bedingungen sind nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Mediendesigners gültig.

2 Vertragsgegenstand, Urheberrecht und Nutzungsrechte

2.1
Jeder dem Mediendesigner erteilte Auftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an den Werkleistungen gerichtet ist. Die Überprüfung der wettbewerbsrechtlichen Zulässigkeit der Arbeiten des Mediendesigners ist nicht Gegenstand des Vertrages. Er beinhaltet auch nicht die Prüfung der kennzeichen- oder sonstigen schutzrechtlichen Eintragungsfähigkeit oder Verwendbarkeit der Arbeiten des Mediendesigners. Entsprechende Recherchen liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.

2.2
Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen dieses Gesetzes gelten zwischen den Parteien auch dann, wenn die erforderlichen Schutzvoraussetzungen, z. B. die sog. Schöpfungshöhe, im Einzelfall nicht gegeben sein sollten. Damit gelten in einem solchen Fall insbesondere die urhebervertragsrechtlichen Regeln der §§ 31 ff. UrhG; darüber hinaus stehen den Parteien insbesondere die urheberrechtlichen Ansprüche aus §§ 97 ff. UrhG zu.

2.3
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Mediendesigners weder im Original noch bei der Reproduktion verändert oder an Dritte weitergegeben werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Ziffer 2.3 Satz 1 und 2 berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

2.4
Der Mediendesigner räumt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte ein. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht eingeräumt. Eine Übertragung der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Dem Mediendesigner steht es frei, gegebenenfalls eine Gebühr für die Übergabe der offenen Daten und des erweiterten Nutzungsrechts zu erheben.

2.5
Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung auf den Auftraggeber über.

2.6
Der Mediendesigner ist auf den Vervielfältigungsstücken als Urheber zu nennen. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern. Ist der Vertragsgegenstand ein Buchcover (egal, ob E-Book, Taschenbuch oder Hardcover) verpflichtet der Auftraggeber sich – im Falle einer Veröffentlichung – im Impressum des Buches (oder an geeigneter Stelle) folgende Angaben zu vermerken:

© Cover- und Umschlaggestaltung: Wißmann-Prinz – Medienmanufaktur

2.7
Vorschläge oder Mitarbeit des Auftraggebers bzw. seiner Mitarbeiter haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.

2.8
Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen nur für den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) verwendet werden. Jede Nutzung über den vereinbarten Nutzungsumfang (zeitlich, räumlich und inhaltlich) hinaus ist nicht gestattet und berechtigt den Mediendesigner, eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent der vereinbarten Vergütung für diese erweiterte Nutzung neben der ohnehin zu zahlenden Vergütung zu fordern.

3 Vergütung

3.1
Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung.

3.2
Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstigen Tätigkeiten, die der Mediendesigner für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

4 Fälligkeit der Vergütung, Abnahme, Verzug

4.1
Die Vergütung ist innerhalb von vierzehn Tagen nach Erhalt der durch den Mediendesigner ausgestellten Rechnung zu zahlen. Erfordert der Auftrag vom Mediendesigner finanzielle Vorleistungen, so sind Abschlagszahlungen in voller Höhe der Vorleistungen zu leisten.

4.2
Die Abnahme darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen verweigert werden. Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit.

4.3
Bei Zahlungsverzug kann der Mediendesigner Verzugszinsen in Höhe von acht Prozent über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p. a. verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt vorbehalten.

5 Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten

5.1
Die angebotenen Gestaltungsarbeiten beinhalten die in der Preisliste beschriebene Anzahl an Korrektur-/Änderungsschleifen. Jede weitere Änderungsrunde wird berechnet. Sonderleistungen wie administrative Arbeiten, die Umarbeitung oder Änderung von Vorentwürfen Drittbeteiligter, Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung werden nach Zeitaufwand gesondert berechnet.

5.2
Der Mediendesigner ist nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Mediendesigner entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.3
Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Mediendesigners abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Mediendesigner im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben.

5.4
Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, für die Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Satz und Druck etc., sind vom Auftraggeber zu erstatten.

5.5
Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.

6 Eigentum an Entwürfen und Daten

6.1
An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch das Eigentum übertragen.

6.2
Auch die in Erfüllung des Vertrages entstehenden Daten und Dateien verbleiben im Eigentum des Mediendesigners. Dieser ist nicht verpflichtet, Daten und Dateien an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber deren Herausgabe, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.

6.3
Hat der Mediendesigner dem Auftraggeber Daten und Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung des Mediendesigners geändert werden.

6.4
Die Versendung sämtlicher in Ziffer 6.1 bis 6.3 genannten Gegenstände erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.

7 Korrektur, Produktionsüberwachung, Belegexemplare und Eigenwerbung

7.1
Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Mediendesigner Korrekturmuster vorzulegen.

7.2
Die Produktionsüberwachung durch den Mediendesigner erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Mediendesigner berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben.

7.3
Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Mediendesigner unentgeltlich ein einwandfreies Belegexemplar. Der Mediendesigner ist berechtigt, dieses Muster und sämtliche in Erfüllung des Vertrages entstehenden Arbeiten zum Zwecke der Eigenwerbung in sämtlichen Medien zu verwenden und im Übrigen auf das Tätigwerden für den Auftraggeber hinzuweisen.

8 Haftung

8.1
Der Mediendesigner haftet für entstandene Schäden, z. B. an ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc., nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit; für solche Schäden haftet der Mediendesigner auch bei leichter Fahrlässigkeit. Im Übrigen haftet er bei leichter Fahrlässigkeit nur, sofern eine Pflicht verletzt wird, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist (Kardinalpflicht).

8.2
Für Aufträge, die im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers an Dritte erteilt werden, übernimmt der Mediendesigner gegenüber dem Auftraggeber keinerlei Haftung. Der Mediendesigner tritt in diesen Fällen lediglich als Vermittler auf.

8.3
Mit der Freigabe von Entwürfen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die technische und funktionsmäßige Richtigkeit von Produkt, Text und Bild.

8.4
Für solchermaßen vom Auftraggeber freigegebene Entwürfe oder Reinzeichnungen entfällt jede Haftung des Mediendesigners.

8.5
Beanstandungen offensichtlicher Mängel sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich beim Mediendesigner geltend zu machen. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge.

8.6
Bei Datenverlust durch höhere Gewalt oder Dateibeschädigungen übernimmt der Mediendesigner keine Haftung. Dies gilt auch für Quelldateien einer Website. Aktualisierungen einer bestehenden Datei kann er im Falle eines Datenverlustes ablehnen oder die Reproduktion in Absprache mit dem Auftraggeber nach Aufwand abrechnen.

9 Gestaltungsfreiheit, Durchführung des Auftrags und Vorlagen

9.1
Im Rahmen des Auftrags besteht Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die dadurch verursachten Mehrkosten zu tragen.

9.2
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Mediendesigner eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens bleibt davon unberührt.

9.3
Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Mediendesigner übergebenen Vorlagen berechtigt ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der Auftraggeber den Mediendesigner von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.

10 Vertragsauflösung

10.1
Sollte der Auftraggeber den Vertrag vorzeitig kündigen, erhält der Mediendesigner die vereinbarte Vergütung, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen oder durchgeführte oder böswillig unterlassene Ersatzaufträge anrechnen lassen (§ 649 BGB). Die Parteien vereinbaren eine Pauschalierung der bis zu der Kündigung erbrachten Leistungen und Aufwendungen wie folgt: bei Kündigung vor Arbeitsbeginn 10 Prozent der vereinbarten Vergütung. Darüber hinaus sind abweichende individuelle Vereinbarungen möglich. Dem Auftraggeber bleibt der Beweis tatsächlich geringerer Leistungen oder höherer Aufwendungen vorbehalten.

11 Widerrufsrecht des Kunden als Verbraucher:

11.1
Widerrufsrecht:
Der Auftraggeber hat das Recht binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen vom Auftrag zurückzutreten.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Datum, an dem er den Mediendesigner beauftragt hat.
Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss er

Thorsten Wißmann-Prinz
Bartningallee 5
10557 Berlin
E-Mail: thorsten@wissmann-prinz.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Er kann dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Widerrufsfolgen:
Wenn der Vertrag widerrufen wird, hat der Mediendesigner alle Zahlungen, die er vom Verbraucher erhalten hat, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass eine andere Art der Lieferung als die vom Mediendesigner angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt wurde), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Mediendesigner eingegangen ist.

Für diese Rückzahlung wird dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt wurde verwendet, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Ende der Widerrufsbelehrung

12 Widerrufsformular

12.1
Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück:

An :
Wißmann-Prinz Medienmanufaktur
Thorsten Wißmann-Prinz
Bartningallee 5
10557 Berlin
E-Mail: thorsten@wissmann-prinz.com

Hiermit widerrufe(n) ich/wir* den von mir/uns* abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Bestellt am*/erhalten am*:
Name des/der Auftraggeber(s):
Anschrift des/der Auftraggeber(s):
Unterschrift des/der Auftraggeber(s) (nur bei Mitteilung auf Papier):
Datum:
*Unzutreffendes bitte streichen

13 Gewährleistung

13.1
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.

14 Vertragsprache

14.1
Als Vertragssprache steht ausschließlich Deutsch zur Verfügung.

15 Schlussbestimmungen

15.1
Sofern der Auftraggeber Kaufmann ist, ist Erfüllungsort und Gerichtsstand der Sitz des Mediendesigners.

15.2
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand: 01/2024

 

Loading...